Stasi-Akten werden dauerhaft gesichert

Am heutigen Mittwoch übergeben der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen und der Präsident des Bundesarchivs ihr gemeinsames Konzept für die dauerhafte Sicherung der Stasi-Unterlagen an den Deutschen Bundestag. Hierzu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kultur und Medien, Gitta Connemann:

Dieses Konzept ist der Grundstein für die Sicherung, den Erhalt und die künftige Nutzung der Stasi-Unterlagen. Besonders wichtig: Den Opfern von Bespitzelung durch die Stasi bleibt uneingeschränkter Zugang zu den Akten erhalten. Dafür steht die CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Gitta Connemann MdB (CC BY-SA 3.0 DE)

Wir werden das Konzept nun intensiv beraten. Dazu werden wir die Opferverbände einbinden. Wir reden nicht über Opfer, sondern mit diesen.

30 Jahre nach der Friedlichen Revolution werden die Weichen für die künftige historische Arbeit neu gestellt. Dabei müssen die Interessen der Opfer im Mittelpunkt stehen. Genauso wichtig ist es, die Akten Historikern und Forschern zu öffnen. Die hochwertige Arbeit des Bundesarchivs wird helfen, den alternden Aktenbestände zu erhalten und zu sichern.

Das Ausmaß des SED-Unrechts muss für die Zukunft erhalten und sichtbar gemacht werden. Kommende Generationen sollen erfahren, wohin die NS-Diktatur und die DDR-Diktatur geführt haben. Sie sollen wissen, wie notwendig es ist, für Demokratie und Menschenrechte zu kämpfen.

Hintergrund:

In den vergangenen drei Jahrzehnten wurden bereits viele politische Maßnahmen ergriffen. Dazu gehören das Stasiunterlagengesetz, die Schaffung der Stasiunterlagenbehörde, zwei Enquete-Kommissionen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, die Gründung der Bundestiftung Aufarbeitung, die Einführung einer SED-Opferrente, der DDR-Heimkinderfonds, die Gedenkstättenkonzeption des Bundes, die Schaffung eines Zeitzeugenbüros des Bundes und das Projekt zur Rekonstruktion von Stasiakten.

Mit dem Beschluss „Die Aufarbeitung der SED-Diktatur konsequent fortführen“ (DS 18/8705) vom Juni 2016 hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit dem Koalitionspartner ein gemeinsames Konzept des Beauftragten für die Stasi-Unterlagen und des Bundesarchivs gefordert. Dieses Konzept sollte folgendes beinhalten: Den dauerhaften Erhalt des Gesamtbestandes des Stasi-Unterlagen-Archivs; die Sichtbarkeit der Eigenständigkeit des Stasi-Unterlagen-Archivs mit internationaler Vorbildwirkung; den Erhalt des Stasi-Unterlagen-Gesetzes mit spezialgesetzlichen Regelungen; keine Verschlechterung bei Aktenzugang und Akteneinsicht; einen Qualitätsgewinn durch Verbesserung der Arbeits- und Serviceleistungen bei Antragsbearbeitung, Verkürzung der Wartezeiten, Aktenerschließung, archivgerechte Aktenlagerung, Digitalisierung sowie die Prüfung der Fortführung der Überprüfungsregelungen nach § 19 ff. StUG.