Zwangsarbeiterentschädigung: Letzte Frist endet am 31. Dezember

2.500 Euro Anerkennungsleistung für deutsche Zwangsarbeiter nur noch bis Jahresende

Dazu erklären die Vorsitzende des Bundes der Vertriebenen Kreis Unna (BdV), Dr. Bärbel Beutner, und der Vorsitzende der Ost- und Mitteldeutschen Vereinigung der CDU Kreis Unna (OMV), Stephan Wehmeier:

Der Deutsche Bundestag hat 2015 eine langjährige politische Forderung von BdV und OMV aufgegriffen und beschlossen, das erlittene Schicksal der ehemaligen deutschen Zwangsarbeiter mit einer einmaligen finanziellen Leistung in Höhe von 2.500 Euro symbolisch anzuerkennen. Seitdem wurden bereits mehr als 25.000 Anträge auf die Anerkennungsleistung gestellt. Nun läuft allerdings die Frist aus, da Anträge ausschließlich bis zum 31. Dezember 2017 berücksichtigt werden.

Antragsberechtigt sind zivile deutsche Staatsangehörige oder Volkszugehörige, die kriegs- bzw. kriegsfolgenbedingt von ausländischen Mächten zwischen dem 01.09.1939 und dem 01.04.1956 zur Zwangsarbeit herangezogen wurden. Falls der Antragsberechtigte nach dem 27.11.2015 verstorben ist, können auch Ehegatten oder Kinder den Antrag stellen.

Anträge sind an das Bundesverwaltungsamt – Außenstelle Hamm, Alter Uentroper Weg 2, 59071 Hamm zu richten. Das Antragsformular sowie weitere Informationen können im Internet auf www.bva.bund.de/zwangsarbeiter abgerufen oder über das Servicetelefon des Amtes 0228 99 358 / 98 00 angefordert werden.

Darüber hinaus können die Antragsformulare auch in der CDU Kreisgeschäftsstelle, Parkstraße 31, 59425 Unna sowie beim BdV Kreis Unna (Kontakt: Dr. Bärbel Beutner, Telefon 02303 / 14 017) abgeholt werden.