Muttersprache ist kulturelles Menschenrecht und Mehrsprachigkeit ein Pfund

Vor 20 Jahren wurde auf Antrag Bangladeschs der 21. Februar von der UNESCO zum Tag der Muttersprache erhoben. Seit dem Jahr 2000 wird der Tag nun offiziell begangen.

Dazu erklären der Landesvorsitzende der Ost- und Mitteldeutschen Vereinigung (OMV) der CDU Nordrhein-Westfalen Heiko Hendriks und der Europaabgeordnete Dr. Markus Pieper:
„Die Muttersprache ist Trägerin der Kultur und Identität. Deshalb ist die Möglichkeit, sich in seiner Muttersprache ausdrücken zu können und in dieser Sprache eine hochqualitative Bildung zu erlangen, ein kulturelles Menschenrecht.

Gerade in der Europäischen Union muss daher gewährleistet sein, dass Angehörige von autochthonen Minderheiten freien Zugang zur Bildung in ihrer Muttersprache haben. Dazu ist es notwendig, dass die Mitgliedsstaaten die Vorgaben der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen erfüllen. Auch muss der Schutz von Minderheiten, ihrer Sprache und Kultur, einen höheren Stellenwert in der Politik und Rechtssetzung der Europäischen Union bekommen.

Heiko Hendriks
Heiko Hendriks

Die Forderung der OMV NRW, einen eigenen Kommissar für Minderheiten und Mehrsprachigkeit einzusetzen, ist daher an dieser Stelle konsequent. Insbesondere die deutsche Minderheit in der nordrhein-westfälischen Partnerregion Oberschlesien war unter dem kommunistischen Regime jahrzehntelang davon betroffen, dass das Erlernen und Benutzen der eigenen Muttersprache unterdrückt wurde. Das Deutsche gilt seither in dieser Region als bedrohte Sprache. Deshalb muss heute die Mehrsprachigkeit als Chance gesehen werden, die sich sowohl für den Völkerverständigungsgedanken als auch für die Zusammenarbeit in Wirtschaft, Wissenschaft oder Kultur bietet.

Die deutsche Minderheit in Polen und die polnisch stämmigen Bürger in Nordrhein-Westfalen sind durch das Erlernen der jeweiligen Muttersprache Brückenbauer, die wir in Zukunft verstärkt brauchen werden, um noch mehr Verständnis füreinander zu schaffen und Europa zusammenzuführen.“

Hintergrund:
Vor 20 Jahren, im November 1999, wurde auf Antrag von Bangladesch der 21. Februar von der UNESCO zum Internationalen Tag der Muttersprache erhoben. Seit 2000 wird er auch offiziell begangen. Das Datum erinnert an die Demonstrationen in Pakistan am 21. Februar 1952 gegen den Beschluss der damaligen Regierung, Urdu zur einzigen Amtssprache zu erheben, obwohl für etwa 97% der Bevölkerung Bengalisch die Muttersprache war. Bei diesen Demonstrationen schossen Polizisten auf die Demonstranten, so dass es Todesopfer zu beklagen gab.

Der Internationale Tag der Muttersprache wird daher als Symbol gegen die Unterdrückung der Muttersprache und der sprachlichen Selbstbestimmung von Minderheiten sowie als Demonstration für die Sprachenvielfalt begangen. Am 7. Februar 2018 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung zum Schutz und zur Nichtdiskriminierung von Minderheiten in den Mitgliedstaaten der EU (2017/2937(RSP)), in der es feststellt, dass Minderheitenfragen auf der Agenda der EU keinen ausreichend hohen Stellenwert haben. Gleichzeitig ist das Parlament der Ansicht, dass der EU die Verantwortung zukommt, die Rechte von Minderheiten zu schützen und zu fördern. Es erachtet als erforderlich, den Rechtsrahmen der EU zu verbessern, um die Rechte von Menschen, die Minderheiten angehören, umfassend zu schützen.

Titelbild: Markus Pieper MdEP, EPPGroup-Photo/MLahousse