Kulturförderung nach Bundesvertriebenengesetz droht noch größeres Unheil
Der Bundestag berät in dieser Woche im Rahmen der Debatte zum Bundeshaushalt 2023 auch den Kulturetat. Dazu erklärt der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christoph de Vries:
„Kulturstaatsministerin Roth lässt die Befürchtungen der deutschen Heimatvertriebenen wahr werden: Trotz der beklemmenden Aktualität von Flucht und Vertreibung sollen die Projektmittel erneut um über eine halbe Million Euro gekürzt werden. Schon jetzt werden bundesweit keine neuen Projekte mehr genehmigt. Dies ist auch mit Blick den gesamten Kulturetat von knapp zwei Milliarden Euro eine völlig inakzeptable Fehlentscheidung.
Es droht sogar noch größeres Unheil, denn das Kulturstaatsministerium hat gegenüber den Landsmannschaften bereits angekündigt, die Grundsätze der Kulturförderung nach § 96 Bundesvertriebenengesetz ´überarbeiten´ zu wollen. Diese Ankündigung weckt dunkle Erinnerungen an den rot-grünen Regierungswechsel 1998, als die Kulturförderung für die Heimatvertriebenen um 50 Prozent zusammengestrichen und Einrichtungen geschlossen werden mussten.
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag wird entschieden intervenieren, wenn die Kulturstaatsministerin diesen fatalen Kurs fortsetzen sollte.“