Vor 65 Jahren, am 5. Juni 1953, trat das Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) in Kraft. Zusammen mit dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) war es eine der dringend notwendigen, gesetzlichen Weichenstellungen für die politische und gesellschaftliche Eingliederung von Millionen Deutschen, die ihre Heimat durch Flucht, Vertreibung oder Aussiedlung verlassen mussten. Dazu erklären der Landesvorsitzende der Ost-und Mitteldeutschen Vereinigung (OMV) der CDU NRW, Heiko Hendriks, und der Landesgeschäftsführer Sebastian Wladarz:
Heiko Hendriks:
Das Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) ist auch heute, 65 Jahre nach seinem Inkarafttreten, eine gute und wichtige gesetzliche Grundlage: Zum einen für die Eingliederung der Spätaussiedler, die insbesondere aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion immer noch zu uns kommen. Zum anderen für eine angemessene Erinnerungskultur an Flucht, Vertreibung und Aussiedlung. Die Neukonzeptionierung des bekannten „Kulturparagraphen“ 96 und die damit einhergehende Anerkennung der Deutschen in den Heimatgebieten als Träger deutscher Kultur ermöglicht zudem, durch grenzübergreifende Zusammenarbeit das deutsche Kulturerbe in den Heimat- und Siedlungsgebieten als Teil deutscher Kultur und gesamteuropäisches Kulturerbe begreifbar zu machen. Dabei müssen sich die Verbände der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten untereinander als Partner begreifen und von der Politik ernst genommen werden. Sie sind es, die sich im Übrigen auch als Brückenbauer zwischen den Völkern verdient machen. Für diese Arbeit gilt Ihnen unser ausdrücklicher Dank und Anerkennung.
Sebastian Wladarz:
Nordrhein-Westfalen ist eines der Bundesländer, das die meisten Vertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler aufgenommen haben. Das Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz hat hier, auch 65 Jahre nach seinem Inkrafttreten, absolute Aktualität. Deshalb begrüßt die OMV der CDU Nordrhein-Westfalen die sich als „Anwältin“ dieser Menschen sieht, dass die NRW-Koalition dem Politikfeld einen hohen Stellenwert beimisst. So sind – neben der Berufung eines Landesbeauftragten für die deutschen Heimatvertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler – auch die Haushaltsmittel für die Kulturförderung nach § 96 BVFG deutlich erhöht worden, wovon unter anderem unsere Patenlandsmannschaften profitieren. Mit der Erinnerungsstätte auf dem Gelände der ehemaligen Landesstelle Unna-Massen soll auch eine zentrale Forderung der OMV umgesetzt werden, einen Ort der Erinnerung an die Geschichte der Menschen zu schaffen, die durch Flucht, Vertreibung oder Aussiedlung nach Nordrhein-Westfalen kamen.
Die OMV der CDU Nordrhein-Westfalen sieht es zudem als große Zukunftsaufgabe an, das Wissen um die Geschichte der Deutschen in Osteuropa und die deutsche Ostsiedlung wieder stärker in den Fokus im Schulunterricht zu rücken. Es gibt in Nordrhein-Westfalen in diesem Bereich leider große Defizite. Dabei gilt das Zitat von Helmut Kohl: „Wer die Vergangenheit nicht kennt, kann die Gegenwart nicht verstehen und die Zukunft nicht gestalten.“ Deshalb halten wir auch unsere Forderung aufrecht, einen Lehrstuhl für die Geschichte der Deutschen in Osteuropa wieder einzurichten. Auch müssen wir uns mehr der politischen Bildung bei Spätaussiedlern widmen.
Das Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz gibt uns auch 65 Jahre nach Inkrafttreten einen klaren Auftrag für die Zukunft. Die OMV der CDU Nordrhein-Westfalen wird stets darauf achten, dass die Politik diesen Auftrag im Sinne unserer Zielgruppen umsetzt.