Am 31. Dezember 2017 endete die Frist zur Antragstellung für die Anerkennungsleistung an ehemalige zivile deutsche Zwangsarbeiter. Dazu erklärt der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckhard Pols: Die Anerkennungsleistung an ehemalige zivile deutsche Zwangsarbeiter ist ein großer Erfolg. Bis zum 31. Dezember 2017 haben 46.336 Personen einen Antrag auf Gewährung der einmaligen symbolischen Leistung in Höhe von 2.500 Euro gestellt.
Mit über 24.000 Anträgen ist die ehemalige Sowjetunion das am stärksten vertretene Herkunftsgebiet der Antragsteller gefolgt von Rumänien mit über 4.000 Anträgen und den ehemaligen deutschen Ostgebieten inklusive Polen mit rund 1.900 gestellten Anträgen. Über 90 Prozent der Antragsteller sind über 80 Jahre alt. Zwei Drittel der Antragsteller sind weiblichen Geschlechts. Die hohe Zahl der Anträge zeigt, wie richtig und wichtig die Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 2015 war, 50 Millionen Euro für die symbolische Anerkennungsleistung bereitzustellen. Sie kann das erlittene Unrecht zwar nicht wiedergutmachen, aber soll auf symbolische Weise verdeutlichen, dass der Staat das schwere individuelle Schicksal der heute hoch betagten Betroffenen sieht und würdigt.
Aufgrund des Antragsaufkommens und des hohen Grades an positiven Bescheiden ist absehbar, dass die heute zur Verfügung stehenden Finanzmittel nicht ausreichen werden. Es muss daher sichergestellt werden, dass alle Anspruchsberechtigten ihre symbolische Anerkennungsleistung erhalten. Die Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen.